Hausverwaltung nach WEG (WohnungsEigentumsGesetz)

Hausverwaltung nach WEG (WohnungsEigentumsGesetz)

Im Wesentlichen umfassen unsere Verwaltungsleistungen nach dem WEG:

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  • Abschluß aller zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Verträge zur Sicherung und kostensparenden Bewirtschaftung
  • Teilnahme an Rechtsgeschäften in Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Verwalten und Führen des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklagen über Treuhandkonten, sowie objektbezogene Buchhaltung
  • Erstellung der jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen, sowie der Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wohnanlage und des baulichen Zustandes
  • Feststellung, Beratung und Koordinierung von erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Nachhaltige Instandhaltungs- und Verbesserungsplanung
  • Abwicklung des erforderlichen Zahlungsverkehrs
  • Optimierungsprüfung von Einsparpotentialen im Bereichen Energie (z. B. Strom und Gas), damit die Nebenkosten im Rahmen bleiben
  • Betrieb und Kontrolle von technischen Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug etc.)
  • Kontrolle / Überwachung von Dienstleistern (z. B. Hausmeister, Hausreinigung, Pflege der Außenanlagen, Handwerkerleistungen etc.)

Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen im Bereich der Sondermietverwaltung an:

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs, sowie Ausübung des Mietinkassos / Forderungsmanagement
  • Durchführung von vertraglich vereinbarten und/oder gesetzlich möglichen Mieterhöhungen
  • Ständige Überprüfung von Einsparpotentialen
  • Verhandlung, Gestaltung von Mietverträgen
  •  Abschluß von Mietverträgen im Falle der Abwesenheit des Eigentümers
  • Neuvermietung von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen, einschließlich ordnungsgemäßen und fachlich protokollierten Abnahmen und Übergaben
  • Überwachung / Einhaltung der Hausordnung und sonstiger Verordnungen
  • Aufnahme und Abwicklung von Schadensfällen
  • Erstellung und Zustellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen für die Mieter
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser etc.)
  • Nebenkosten senken durch Reduzierung / Optimierung der Nebenkosten