Juni 2015
Wohnungseigentumsrecht
Haustür darf nachts nicht abgeschlossen werden ! Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in der Hausordnung geregelt werden, wegen Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher. LG →