Einbau Rauchwarnmelder durch den Vermieter
Ein Mieter muss es dulden, dass der Vermieter sämtliche notwendige Räume mit Rauchmeldern ausstattet, auch wenn der Mieter es vorher durch eigene Geräte getan hat. Denn ein Vermieter kann nicht individuell unterschiedlichste Geräte auf Funktionstauglichkeit überprüfen. Er wäre bei einer Fehlfunktion für die daraus resultierenden Folgen verantwortlich.
AG Halle/Saale, Urteil vom 28.01.2014 – 97 C 2551/13