Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

24. Juni 2015

Haustür darf nachts nicht abgeschlossen werden !

Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in der Hausordnung geregelt werden, wegen Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.05.2015, Az. 2-13 S 127/12